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Ratgeber · Angebot und Auftrag

Angebot nachfassen: fragen, was zur Entscheidung fehlt

Stand: von Christoph Brinke

Nachfassen fühlt sich für manchen an wie Betteln. Ich sehe das anders. Wer nachfasst, fragt nicht „Wollen Sie jetzt?“, sondern „Was fehlt Ihnen noch?“. Das ist ein Service, kein Druck. Auf dieser Seite steht, wann du nachfasst, welche Frage du stellst und wie die Texte für Telefon und Mail aussehen können. Den Weg vom Termin bis zum Angebot beschreibt der Ratgeber Angebot schreiben.

Warum Angebote ohne Antwort bleiben

Ein Angebot ohne Antwort muss kein Nein sein. Genauso gut kann eins von diesen Dingen passiert sein:

  • Die Mail ist im Spam gelandet oder unter anderen untergegangen.
  • Der Kunde hat das Angebot gelesen und eine Frage, die er nicht stellen will, weil sie ihm dumm vorkommt.
  • Er wartet auf ein zweites Angebot, um zu vergleichen.
  • Er muss sich mit jemandem abstimmen: Partner, Eigentümergemeinschaft, Chef.
  • Der Preis passt nicht, und er weiß nicht, ob er fragen darf, was man weglassen kann.
  • Er hat schlicht vergessen, sich zu melden.

Nur der letzte Fall löst sich mit einem „Haben Sie sich schon entschieden?“. Für alle anderen brauchst du eine bessere Frage.

Die eine Frage beim Angebot nachfassen

Die Frage, die ich empfehle, lautet: „Was fehlt Ihnen noch, um zu entscheiden?“ Sie unterstellt nichts, setzt nicht unter Druck und öffnet das Gespräch für genau den Grund, der den Kunden zögern lässt.

Noch besser wird sie, wenn du sie an etwas Konkretes aus dem Angebot hängst. Stand dort ein offener Punkt, fragst du nach ihm: „Haben Sie schon entschieden, ob die Wand gedämmt werden soll?“ Gab es zwei Varianten: „Tendieren Sie eher zu A oder zu B?“ Eine konkrete Frage beantwortet ein Kunde leichter als eine allgemeine. Und sie zeigt ihm, dass du dich an seinen Auftrag erinnerst und nicht eine Liste abtelefonierst.

Wann du ein Angebot nachfasst

Eine feste Tageszahl, die für jedes Gewerk und jeden Kunden passt, gibt es nicht. Ein Bad wird anders entschieden als eine Reparatur an der Dachrinne. Was es gibt, ist ein guter Anker: die Frist im Angebot.

Steht dort „gültig bis zum 15. November“, fasst du ein paar Tage vorher nach. Der Anlass ist sachlich, du drängst nicht, du erinnerst an ein Datum, das der Kunde selbst kennt. Nach § 148 BGB kann er nur innerhalb der Frist annehmen, die du gesetzt hast. Sagt er danach zu, gilt das nach § 150 Abs. 1 BGB als neuer Antrag, und du entscheidest, ob du zu den alten Bedingungen annimmst. Das ist keine Rechtsberatung. Wie du die Frist wählst, steht im Ratgeber Bindefrist eines Angebots.

Den Nachfass-Termin vor dem Abschicken festlegen

Nachfassen fällt im Alltag leicht hinten runter. Das Angebot ist raus, die Baustelle ruft, und drei Wochen später fällt dir ein, dass du nie etwas gehört hast.

Leg deshalb den Tag fürs Nachfassen fest, bevor du auf Senden drückst, und trag ihn in deinen Kalender oder deine Liste offener Angebote ein. Noch besser: Kündige ihn im Angebot an. Ein Satz wie „Wir melden uns vor Ablauf der Frist noch einmal bei Ihnen“ macht aus deinem Anruf ein gehaltenes Versprechen. Wie du diesen Satz in deine Vorlage einbaust, zeigt die Angebotsvorlage.

Telefon oder Mail

Beides hat seinen Platz. Am Telefon erfährst du mehr, weil der Kunde spontan antwortet und du nachfragen kannst. Eine Mail kann er lesen, wann es ihm passt, und sie lässt sich leichter weiterleiten, etwa an den Partner oder die Hausverwaltung.

Eine einfache Faustregel: Bei Privatkunden, mit denen du beim Termin gut gesprochen hast, passt ein Anruf gut. Bei Firmenkunden und bei Kunden, die von sich aus per Mail kommuniziert haben, bleibst du bei der Mail. Und wenn der Kunde beim Termin gesagt hat, er melde sich, wenn er so weit ist, fragst du am Ende des Termins, ob du nachhaken darfst und wie.

Mustertext: Angebot nachfassen am Telefon

So kann ein Anruf klingen. Passe die Worte an deine Art zu sprechen an.

„Guten Tag, Frau [Name], hier ist [Name] von [Betrieb]. Wir waren am [Datum] bei Ihnen wegen [Arbeit]. Ich rufe an, weil unser Angebot noch bis zum [Datum] gilt. Ist es gut bei Ihnen angekommen? … Gibt es noch etwas, das Ihnen für die Entscheidung fehlt? Zum Beispiel beim [offener Punkt]?“

Hat der Kunde noch nicht entschieden, lässt du ihm Raum. Sagt er, er brauche noch Zeit, fragst du, ob du dich in einer Woche noch einmal melden darfst. Sagt er, es sei zu teuer, fragst du, was ihm wichtig ist und was wegfallen könnte. Dann sprichst du über Positionen, nicht über Rabatte.

Angebot nachfassen per Mail: zwei Mustertexte

Erste Nachfrage, vor Ablauf der Frist:

„Betreff: Unser Angebot Nr. [Nummer] für [Arbeit]. Guten Tag [Name], unser Angebot vom [Datum] gilt noch bis zum [Datum]. Ist bei den offenen Punkten noch etwas unklar, etwa [offener Punkt]? Wenn Sie Fragen haben, erreichen Sie mich unter [Telefon]. Viele Grüße, [Name]“

Letzte Nachricht, nach Ablauf der Frist:

„Betreff: Ihr Angebot Nr. [Nummer]. Guten Tag [Name], unser Angebot ist am [Datum] abgelaufen. Wenn Sie das Vorhaben später angehen möchten, schreiben wir Ihnen gern ein neues. Falls Sie sich anders entschieden haben, freue ich mich über eine kurze Rückmeldung, damit ich den Vorgang schließen kann. Viele Grüße, [Name]“

Die zweite Mail ist keine Drohung. Sie gibt dem Kunden einen einfachen Weg, ehrlich abzusagen, und dir einen klaren Abschluss.

Beispiele aus drei Gewerken

Die folgenden Fälle sind erfunden und zeigen nur, wie eine konkrete Nachfrage klingen kann:

  • Malerbetrieb: Das Angebot für Treppenhaus und Flur ging an eine Hausverwaltung. Die Nachfrage richtet sich an den Abstimmungsweg: „Wann ist die nächste Eigentümerversammlung, und brauchen Sie für die Vorlage noch eine zweite Variante mit anderem Farbton?“
  • Dachdecker: Angeboten waren zwei Dachfenster. Der Kunde zögert, weil er nicht weiß, ob er im Winter bauen lassen soll. Die Nachfrage: „Wäre ein Termin im Frühjahr für Sie leichter? Dann sprechen wir über eine längere Frist.“ Ob du sie verlängerst, entscheidest du nach deinen Materialpreisen.
  • Elektro: Für die Beleuchtung in einem Büro hat der Kunde zwei Angebote. Die Nachfrage: „Liegen Ihnen beide Angebote für die gleiche Leistung vor, oder sollen wir die Positionen einmal gemeinsam durchgehen?“ Dabei kann sich zeigen, dass die Angebote gar nicht dasselbe enthalten.

Wenn der Kunde sagt: zu teuer

„Zu teuer“ ist die Antwort, die beim Nachfassen niemand hören will. Dabei ist sie eine Information. Frag nach, im Vergleich wozu: einem anderen Angebot, einem Budget, einer Vorstellung?

Dann hast du zwei Wege. Entweder du zeigst, welche Positionen wegfallen oder anders ausgeführt werden könnten. Oder du erklärst, was hinter deinem Preis steckt. Für beides musst du deine eigenen Zahlen kennen. Wie sich ein Einheitspreis zusammensetzt, erklärt der Ratgeber Angebotskalkulation, was eine Arbeitsstunde wirklich kostet, der Ratgeber Stundenverrechnungssatz. Einen Rabatt ohne Gegenleistung halte ich für den schlechtesten Weg.

Angebot nachfassen, ohne daran denken zu müssen

Das eigentliche Problem beim Nachfassen ist nicht der Text, sondern das Erinnern. Wer zehn Angebote offen hat, verliert irgendwann den Überblick, welches wann rausging und wann es abläuft.

Genau dieses Erinnern übernimmt die Angebots-KI, die ich dir baue. Du legst beim Abschicken fest, wann du nachfassen willst, und an diesem Tag meldet sie sich bei dir, mit einem Entwurf für die Nachfrage, den du änderst oder verwirfst. Zum Kunden geht nur, was du selbst abschickst. Wie sie von den Angeboten aus deiner Software erfährt, klären wir vorher. Ob das zu deinem Betrieb passt, zeigt der Angebots-Check. Und wenn der Kunde zusagt, geht es mit der Auftragsbestätigung weiter.

Häufige Fragen

Wann sollte man ein Angebot nachfassen?

Eine feste Regel gibt es nicht. Ich empfehle, den Tag fürs Nachfassen festzulegen, bevor das Angebot rausgeht, und ihn vor das Ende der Frist zu legen, die im Angebot steht. Dann hat der Kunde Zeit zum Lesen, und du hast einen sachlichen Anlass: Das Angebot läuft bald ab. Wer einen Rückruf zugesagt hat, hält genau diesen Termin.

Wie fasse ich ein Angebot per E-Mail nach?

Kurz, mit Bezug auf Angebotsnummer und Datum, und mit einer konkreten Frage statt eines allgemeinen „Haben Sie sich schon entschieden?“. Zum Beispiel: „Unser Angebot Nr. 2026-041 gilt noch bis zum 15. November. Ist bei den offenen Punkten noch etwas unklar, etwa beim Untergrund im Flur?“ Dazu ein Satz, wie der Kunde dich am einfachsten erreicht.

Wie oft darf man bei einem Angebot nachfassen?

Ein Gesetz legt dafür keine Zahl fest, es ist eine Frage des Takts. Ich halte zwei Kontakte für genug: einen Anruf oder eine Mail vor Ablauf der Frist und eine kurze letzte Nachricht danach. Antwortet der Kunde auch dann nicht, ist das eine Antwort. Wichtiger als die Zahl ist, dass jede Nachfrage einen neuen, sachlichen Anlass hat.

Was tun, wenn der Kunde sich nicht meldet?

Erst nachfragen, ob das Angebot angekommen ist, dann fragen, was zur Entscheidung fehlt. Meldet sich der Kunde auch nach Ablauf der Frist nicht, schreibst du eine kurze letzte Nachricht, dass das Angebot abgelaufen ist und du dich über eine Rückmeldung freust. Danach legst du den Vorgang ab und notierst, falls bekannt, den Grund.

Ist Nachfassen nicht aufdringlich?

Nicht, wenn es angekündigt ist und eine sachliche Frage stellt. Wer mehrere Angebote einholt, vergleicht. Eine Nachfrage zeigt, dass du dich kümmerst, und gibt dem Kunden die Gelegenheit, eine Frage zu stellen, die er sonst nicht gestellt hätte. Aufdringlich wird es erst, wenn du ohne neuen Anlass immer wieder fragst.

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch, § 148 Bestimmung einer Annahmefrist, abgerufen am
  2. Bürgerliches Gesetzbuch, § 150 Verspätete und abändernde Annahme, abgerufen am

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