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Ratgeber · Angebot und Auftrag

Auftragsbestätigung: wann sie zählt und was hineingehört

Stand: von Christoph Brinke

Die Auftragsbestätigung wirkt wie eine Formsache: Der Kunde hat ja gesagt, jetzt kommt noch ein freundliches Schreiben. Passt sein Ja genau zu deinem Angebot, stimmt das auch. Passt es nicht, entsteht der Vertrag erst mit diesem Schreiben. Auf dieser Seite steht, wann die Auftragsbestätigung nur festhält und wann sie entscheidet, was hineingehört und wie ein Muster aussieht. Den ganzen Weg vom Termin bis zur Zusage beschreibt der Ratgeber Angebot schreiben.

Was eine Auftragsbestätigung ist

Eine Auftragsbestätigung ist dein Schreiben an den Kunden, in dem du festhältst, dass du einen Auftrag zu bestimmten Bedingungen annimmst. Sie nimmt Bezug auf dein Angebot, nennt die beauftragten Leistungen und den Zeitraum der Ausführung.

Für den Kunden ist sie das Zeichen, dass seine Zusage angekommen ist und der Termin steht. Für dich ist sie mehr: der letzte Moment, an dem du sauber abgleichst, ob das, was der Kunde bestellt hat, wirklich das ist, was du angeboten hast. Dieser Abgleich ist der eigentliche Zweck der Auftragsbestätigung. Das freundliche Schreiben ist nur die Form.

Ist eine Auftragsbestätigung Pflicht?

Ein Vertrag entsteht nach den §§ 145 ff. BGB aus Antrag und Annahme. Dein Angebot ist der Antrag. Nimmt der Kunde es rechtzeitig und ohne Änderung an, ist der Vertrag geschlossen. Eine eigene Auftragsbestätigung nennt das Gesetz an dieser Stelle nicht.

Trotzdem rate ich dir, nach jeder Zusage eine zu schicken. Sie schafft einen schriftlichen Stand, auf den sich beide beziehen können, gerade wenn der Kunde mündlich, am Telefon oder per Kurznachricht zugesagt hat. Bei Privatkunden kommt eine Frage dazu, die der nächste Abschnitt beantwortet. Das ist keine Rechtsberatung.

Wann Privatkunden widerrufen können

Bei Privatkunden kann zusätzlich ein Widerrufsrecht bestehen. § 312g Abs. 1 BGB gibt es Verbrauchern in zwei Fällen: bei Verträgen, die außerhalb deiner Geschäftsräume geschlossen werden, etwa beim Termin in ihrer Wohnung, und bei Fernabsatzverträgen, die nur über Mail, Telefon oder Kurznachricht zustande kommen. Was genau als Fernabsatz zählt, regelt § 312c BGB.

Eine Ausnahme nennt § 312g Abs. 2 Nr. 11: Hat der Kunde dich ausdrücklich gerufen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten zu machen, gibt es dafür kein Widerrufsrecht. Für weitere Arbeiten beim selben Besuch, die er nicht ausdrücklich verlangt hat, gilt die Ausnahme nicht. Und eine Auftragsbestätigung ersetzt die Widerrufsbelehrung nicht. Stand 29. Oktober 2026, das ist keine Rechtsberatung. Für Belehrung und Formular fragst du deine Handwerkskammer oder einen Anwalt.

Wann der Vertrag schon mit dem Ja steht

Der einfache Fall: Du schickst ein Angebot mit Frist, der Kunde unterschreibt es innerhalb der Frist und schickt es zurück. Er hat nichts gestrichen, nichts ergänzt, nichts an den Rand geschrieben. Dann ist der Vertrag mit seiner Annahme zustande gekommen.

Deine Auftragsbestätigung hält in diesem Fall nur fest, was schon gilt. Sie ist trotzdem nützlich, weil du darin den konkreten Starttermin nennst und schreibst, was der Kunde vorbereiten muss: Zimmer ausräumen, Zugang zum Keller, Parkplatz für den Transporter. Achte nur darauf, dass du in der Bestätigung nichts Neues ergänzt, was im Angebot nicht stand. Neue Bedingungen gehören vor die Zusage, nicht danach.

Wann die Auftragsbestätigung den Vertrag erst schließt

Zwei Fälle machen aus der Auftragsbestätigung mehr als eine Formsache. Beide regelt § 150 BGB.

Der Kunde sagt zu spät zu. Die verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag (§ 150 Abs. 1). Dein Angebot ist dann erloschen (§ 146 BGB), und jetzt liegt der Ball bei dir. Erst wenn du annimmst, steht der Vertrag. Das ist die Gelegenheit, Preise oder Termine zu prüfen, bevor du bestätigst.

Der Kunde sagt mit Änderungen zu. Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Antrag (§ 150 Abs. 2). Auch hier entsteht der Vertrag erst mit deiner Annahme, und deine Auftragsbestätigung ist genau diese Annahme. Das ist keine Rechtsberatung.

Drei Zusagen, die anders sind als das Angebot

So können solche Fälle aussehen, alle drei ausgedacht:

  • Elektro: Der Kunde schreibt per Mail: „Machen wir, aber ohne die Außensteckdose an der Terrasse.“ Das ist eine Einschränkung. In deiner Auftragsbestätigung steht die Position als gestrichen, die neue Summe darunter.
  • Schreinerei: Die Kundin ruft an: „Passt alles, aber der Schrank muss vor Weihnachten stehen.“ Das ist eine Erweiterung um einen Termin. Bevor du bestätigst, prüfst du, ob Lieferzeit der Beschläge und Werkstattplan das hergeben.
  • SHK: Das Angebot galt bis zum 30. September. Am 12. Oktober kommt eine Kurznachricht: „Wir machen das mit der Heizung.“ Das ist eine verspätete Annahme. Du entscheidest, ob du zu den alten Preisen bestätigst oder ein neues Angebot schickst.

In allen drei Fällen ist die Auftragsbestätigung kein Gruß, sondern deine Entscheidung.

Was in eine Auftragsbestätigung gehört

Diese Punkte gehören in jede Auftragsbestätigung:

  1. Bezug: Angebotsnummer und Datum des Angebots.
  2. Zusage: wann und auf welchem Weg der Kunde zugesagt hat.
  3. Leistung: die beauftragten Positionen mit Mengen und Preisen, bei vielen Positionen der Verweis auf das Angebot.
  4. Änderungen: alles, was vom Angebot abweicht, ausdrücklich und einzeln.
  5. Summe: neu gerechnet, wenn sich etwas geändert hat.
  6. Ausführung: geplanter Beginn und geplante Dauer.
  7. Vorbereitung: was der Kunde bis zum Start erledigen muss.
  8. Zahlung: Abschläge und Zahlungsziel, so wie im Angebot vereinbart.
  9. Ansprechpartner: wer im Betrieb zuständig ist und wie er erreichbar ist.

Punkt 4 ist der wichtigste. Steht dort nichts, obwohl der Kunde etwas geändert hat, streitet man später darüber, was gilt. Die Punkte 3, 6 und 8 übernimmst du aus dem Angebot. Stehen sie dort in festen Feldern wie in der Angebotsvorlage, musst du dafür nichts neu schreiben.

Auftragsbestätigung Muster zum Abschreiben

Dieses Muster kannst du übernehmen und anpassen. Jede Zeile ist ein Baustein, die eckigen Klammern sind Platzhalter.

BausteinText
BetreffAuftragsbestätigung zu unserem Angebot Nr. [Nummer] vom [Datum]
AnredeGuten Tag [Name],
Dank und Bezugvielen Dank für Ihren Auftrag vom [Datum der Zusage], den Sie uns [per Mail / telefonisch / mit Unterschrift] erteilt haben.
AnnahmeWir bestätigen den Auftrag zu den Bedingungen unseres Angebots mit folgenden Änderungen:
ÄnderungenPosition [Nummer] [entfällt / wird geändert in …]. Neue Gesamtsumme: [netto], [brutto].
AusführungGeplanter Beginn: [Datum]. Geplante Dauer: [Zeitraum].
VorbereitungBitte sorgen Sie bis zum Start dafür, dass [Vorbereitung].
AnsprechpartnerIhr Ansprechpartner bei uns ist [Name], erreichbar unter [Telefon / Mail].
GrußMit freundlichen Grüßen, [Name, Betrieb]

Gibt es keine Änderungen, endet die Zeile „Annahme“ nach „zu den Bedingungen unseres Angebots“, und die Zeile „Änderungen“ fällt weg. Die Anrede an deine Kunden wählst du so, wie du sie sonst ansprichst.

Wenn ein Firmenkunde auf eigenem Vordruck bestellt

Bei Aufträgen von Hausverwaltungen, Bauträgern oder anderen Betrieben kommt die Zusage manchmal als Bestellung auf deren Formular. Lies sie Zeile für Zeile gegen dein Angebot. Manche Firmen hängen eigene Bedingungen an, etwa zu Zahlungszielen oder Vertragsstrafen. Eine Bestellung mit solchen Zusätzen ist eine Annahme mit Änderungen.

Wer als Firmenkunde ohne dein Angebot direkt bestellt, macht selbst den Antrag. Deine Auftragsbestätigung ist dann die Annahme. Unter Kaufleuten gibt es außerdem Sonderfälle wie das kaufmännische Bestätigungsschreiben. Die lasse ich hier bewusst weg. Wenn du regelmäßig für gewerbliche Kunden arbeitest, lohnt sich dafür ein Gespräch mit einem Anwalt. Und kommt die Anfrage mit einem fertigen Leistungsverzeichnis, gleichst du die Positionen der Bestellung gegen genau dieses ab.

Häufige Fehler nach der Zusage

  • Gar keine schicken, weil der Kunde ja zugesagt hat. Bei einer mündlichen Zusage hast du dann nichts Schriftliches.
  • Die Änderung des Kunden nicht aufnehmen. Dann gilt auf dem Papier das alte Angebot, im Kopf des Kunden das neue.
  • Neue Bedingungen nachschieben. Was nicht im Angebot stand, gehört nicht ungefragt in die Bestätigung.
  • Eine verspätete Zusage einfach bestätigen. Prüf vorher, ob Preise und Termine noch halten.
  • Zu lange warten. Je später die Bestätigung kommt, desto weniger erinnern sich beide an das Gespräch.

Den vierten Fehler entschärft eine klare Frist im Angebot. Wie du sie setzt, steht im Ratgeber Bindefrist eines Angebots.

Vom Angebot zur Bestätigung ohne Abtippen

Eine Auftragsbestätigung ist dann schnell geschrieben, wenn das Angebot sauber war: Positionen mit Nummern, offene Punkte markiert, eine klare Frist. Dann musst du nur abgleichen, was der Kunde geändert hat. War das Angebot ein Fließtext ohne Positionen, wird der Abgleich zur Detektivarbeit.

Deshalb setze ich vor der Bestätigung an, beim Angebot. Die Angebots-KI, die ich dir baue, legt jede Position mit der Nummer aus deinem Verzeichnis an. Ändert der Kunde später etwas, gleichst du Nummer gegen Nummer ab statt Absatz gegen Absatz. Freigeben und abschicken bleibt bei dir. Ob das für deinen Betrieb passt, findest du im Angebots-Check heraus. Und wie du nachhakst, wenn die Zusage ausbleibt, steht im Ratgeber Angebot nachfassen.

Häufige Fragen

Ist eine Auftragsbestätigung Pflicht?

Für das Zustandekommen eines Vertrags verlangen die §§ 145 ff. BGB Antrag und Annahme, eine eigene Auftragsbestätigung nennen sie nicht. Nimmt der Kunde dein Angebot rechtzeitig und unverändert an, steht der Vertrag auch ohne sie. Sinnvoll ist sie trotzdem, weil sie festhält, was genau vereinbart ist. Weicht die Zusage vom Angebot ab, kann deine Bestätigung erst die Annahme sein. Das ist keine Rechtsberatung.

Ist eine Auftragsbestätigung rechtlich bindend?

Das hängt davon ab, was vorher passiert ist. Hat der Kunde dein Angebot unverändert und rechtzeitig angenommen, besteht der Vertrag schon, die Bestätigung hält ihn nur fest. Hat er verspätet oder mit Änderungen zugesagt, gilt seine Zusage nach § 150 BGB als neuer Antrag. Deine Auftragsbestätigung nimmt diesen Antrag dann an, und mit ihr kommt der Vertrag zustande. Das ist keine Rechtsberatung.

Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Auftragsbestätigung?

Das Angebot schickst du vor der Entscheidung des Kunden. Es beschreibt, was du zu welchem Preis machen würdest, und bindet dich nach § 145 BGB für die Dauer der Frist. Die Auftragsbestätigung schickst du nach der Entscheidung. Sie hält fest, was beauftragt ist, einschließlich aller Änderungen, die der Kunde bei der Zusage gewünscht hat.

Was gehört in eine Auftragsbestätigung?

In eine Auftragsbestätigung gehören die Bezugnahme auf Angebotsnummer und Datum, das Datum und der Weg der Zusage, die beauftragten Positionen mit Mengen und Preisen, alle Änderungen gegenüber dem Angebot, der geplante Ausführungszeitraum, die Zahlungsbedingungen, was der Kunde vorbereiten muss, und ein Ansprechpartner im Betrieb. Bei Abweichungen schreibst du dazu, dass der Auftrag zu genau diesen Bedingungen angenommen wird.

Wann sollte ich eine Auftragsbestätigung schicken?

Möglichst am selben oder am nächsten Werktag nach der Zusage, solange beide Seiten das Gespräch noch im Kopf haben. Besonders wichtig ist sie, wenn der Kunde mündlich, am Telefon oder per Kurznachricht zugesagt hat, wenn er etwas geändert hat oder wenn zwischen Zusage und Beginn der Arbeit einige Wochen liegen.

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch, § 145 Bindung an den Antrag, abgerufen am
  2. Bürgerliches Gesetzbuch, § 146 Erlöschen des Antrags, abgerufen am
  3. Bürgerliches Gesetzbuch, § 147 Annahmefrist, abgerufen am
  4. Bürgerliches Gesetzbuch, § 150 Verspätete und abändernde Annahme, abgerufen am
  5. Bürgerliches Gesetzbuch, § 312g Widerrufsrecht, abgerufen am
  6. Bürgerliches Gesetzbuch, § 312c Fernabsatzverträge, abgerufen am

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